Daran kommen auch Sie nicht mehr vorbei!

 

Die GoBD, also die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, betrifft sämtliche steuerlich relevanten Dokumente, einschließlich aller geschäftlichen E-Mails mit steuerlich relevanten Inhalten (auch Anlagen). Diese umfangreiche Regelung gilt seit Januar 2015 und ist mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2016 vollumfänglich gültig für alle Systeme.

Schon wegen formaler Fehler bei den GoBD ist es möglich, dass die beweisende Aussagekraft der unternehmenseigenen Buchführung angezweifelt wird.

 

Im schlimmsten Fall wird die betroffene Buchführung des Steuerpflichtigen wegen Nichtkonformität mit den GoBD dann einfach verworfen und die steuerrelevanten Summen aufgrund einer Schätzung ermittelt.

 

Nicht selten ist dies ein Vorgang, der wegen Missachtung der GoBD zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschieht!

Den vollständigen Textlaut der GoBD finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.

Sprechen Sie mit uns! Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihr Buchführungssystem und Ihr digitales Archivierungskonzept.

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